Voraussetzungen für den kostenlosen Bürgertest

Für den kostenlosen Bürgertest gelten die folgenden Voraussetzungen:

Jede Person hat die Möglichkeit sich mehrmals pro Woche einen kostenlosen Antigen-Test zu unterziehen. Der Anspruch auf Bürgertestung besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob die zu testende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die bei der Buchung angegebene Adresse muss mit der Meldeadresse auf dem Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen.

Vor Ort ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Mit der Buchung eines kostenlosen Bürgertests erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten zu Abrechnungszwecken an die Kassenärztliche Vereinigung weitergeleitet werden.